Friedhofswesen
Friedhöfe Fuldabrück
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Informationen über die Friedhöfe in Fuldabrück
Bestattungsarten
Beschreibung | |
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Grabarten |
Informationen zu den verschiedenen Grabarten Einzelgrab
Doppelgrab:
Raseneinzelgrab (ohne Einfassung):
Rasendoppelgrab (ohne Einfassung):
Urneneinzelgrab:
Urnendoppelgrab:
Urneneinzelgrab im Friedpark:
Urnendoppelgrab im Friedpark:
Urneneinzelgrab Anonym im Friedpark:
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Jüdische Bestattungen |
Auf vielen städtischen Friedhöfen sind gesonderte jüdische Grabfelder vorhanden, um die ewige Ruhe zu ermöglichen. In Kassel befindet sich der jüdische Friedhof in Bettenhausen am Fasanenweg. Weitere Informationen können Sie gerne bei der |
Muslimische Bestattungen |
Quelle: http://www.friedhofsverwaltung-kassel.de/muslime.htm Seit 1986 besteht auf dem Kasseler Westfriedhof, Heinrich-Schütz-Allee, in der Abteilung 14 ein muslimisches Gräberfeld. Das Gräberfeld ist von einem Geistlichen nach Mekka ausgerichtet worden. Zur Verfügung stehen: 1) Reihengrabstätten - Diese Gräber werden der Reihe nach vergeben, laufen nach 20 Jahren aus, können aber gegen Gebühr einmalig um 5 Jahre verlängert werden. Nach Ablauf von maximal 25 Jahren ist keine weitere Nutzung möglich. 2) Wahlgrabstätten - Die Lage dieser Gräber kann ausgewählt werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre. Gegen Gebühr können die Gräber um weitere 30 Jahre gekauft und genutzt werden. Raum für die rituelle Waschung Die Sterbefälle sind im Bestattungsamt der Friedhofsverwaltung, Die Termine für rituelle Waschungen können mit den Mitarbeitern des Westfriedhofes verabredet werden, Tel.: 0561 /38445. Weitere Informationen können Sie gerne bei der |
Friedhofswesen
Beschreibung | |||||||||||||
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Friedhofsinformationsbroschüre |
Im Anhang finden Sie die Friedhofsinformationsbroschüre |
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Informationsbroschüre Steinmetze und Bildhauer |
Eine Informationsbroschüre der nordhessischen Bildhauer und Steinmetze finden Sie hier |
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Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf den Friedhöfen |
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Fuldabrück als Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften -Friedhöfe und Krematorien- VSG 4.7, § 9 BG der Gartenbau – Berufsgenossenschaft zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können. In der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 ist festgelegt, dass diese Prüfung durch eine Druckprobe an der oberen Breitseite des Grabsteines bei einer Höhe bezogen auf Oberkante Fundament > 0,5 m £ 0,7 m mit einem horizontalen Druck von 300 N, was 30 kg entspricht und bei einer Höhe bezogen auf Oberkante Fundament > 0,7 m £ 1,2 m mit einem horizontalen Druck von 500 N, was 50 kg entspricht durchgeführt werden muss. Dies ist ungefähr die Kraft, die das Grabmal aushalten muss, wenn sich eine Person dagegenstützt bzw. wenn sie ausrutscht und dagegen fällt. Am Dienstag, 13.09.2022
Wir bitten zu beachten, dass die Anfangszeiten des ersten Friedhofs eines jeden Tages fest sind. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.
Werden bei der Prüfung nicht standfeste oder umsturzgefährdete Grabmale festgestellt, so hat der Sorgepflichtige/Nutzungsberechtigte die Pflicht, unverzüglich für die Wiederherstellung der Standsicherheit des Grabmales einen Steinmetz bzw. einen Fachmann mit der Behebung der Mängel zu beauftragen, denn nur solche sind in der Lage aufgrund ihrer Fachkunde die Standsicherheit des Grabmals zu gewährleisten. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung durch einen Steinmetz bzw. Fachmann vorgenommen wurde. |
Formulare, Friedhofswesen
Beschreibung | |
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Antrag auf Grabeinebnung |
Formular zur Einebnung eines Grabes |
Antrag auf Grabmalaufstellung |
Im Anhang finden Sie den Antrag auf Grabmalaufstellung |
Antrag Berechtigungsausweises gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen in Fuldabrück | |
Antrag Leistungen Friedhofsverwaltung Gemeinde Fuldabrück |
Antrag für Leistungen bei der Friedhofsverwaltung. |