Letzte Veränderungen:
17.04.2014
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Für die Beglaubigung von Unterschriften sind mitzubringen:
- gültiges Ausweis- oder Passdokument
- Anforderungsschreiben / evtl. Vordruck für die Unterschrifts-Beglaubigung
WICHTIG:
Die Unterschrift darf erst zum Zeitpunkt der Beglaubigung geleistet werden!!!
Welche Unterschriften kann das Bürgerbüro nicht beglaubigen?
- Unterschriften auf Verträgen und wichtigen Erklärungen
wie z. B. Testamente, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, etc.
(hierfür sind Notare oder Ortsgerichte zuständig)
Ansprechpartner für die Fuldabrücker Ortsgerichte sind:
- OT Dörnhagen: Herr Opper 05665 / 2122 (0171 5716998)
- OT Dennhausen/ Dittershausen: Herr Peter 0561 / 471603
- OT Bergshausen: Herr Semler 0561 / 582136
Gebühr:
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt: 6,00 €