Letzte Veränderungen:
Amtliche Bekanntmachung
Die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Westlich der B 83“ der Gemeinde Fuldabrück wurde am 16.09.2020 in den Fuldabrücker Nachrichten Nr. 38 sowie zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht. Dabei erfolgte ein Fehler bzgl. der bekanntgemachten Dienststunden der Gemeindeverwaltung Fuldabrück. Die Bekanntmachung vom 16.09.2020 einschließlich der genannten Offenlagefristen werden hiermit durch die nachfolgende Bekanntmachung ersetzt.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Westlich der B 83“ der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Bergshausen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 10.09.2020 beschlossen, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Westlich der B 83“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 befindet sich im Ortsteil Bergshausen, südlich der Crumbacher Straße (K14) und östlich bzw. nördlich der Straße Kurze Hecke und umfasst das 2.062 m² große Flurstück Nr. 60/5 (ehemals 60/1) der Flur 18, Gemarkung Bergshausen.
Zwei Bauherren aus Lohfelden beabsichtigen, auf ihrem an der Straße Kurze Hecke gelegenen Grundstück im Ortsteil Bergshausen, zwei Geschäfts-/ Wohnhäuser zu errichten. Da das Grundstück im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 "Westlich der B 83" aus dem Jahre 1976 als Gewerbefläche festgesetzt ist, muss zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnnutzung der Bebauungsplan geändert werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Geltungsbereich 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 (ohne Maßstab)
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Westlich der B 83“ liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 01.10.2020 bis einschließlich 02.11.2020
im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Dienststunden
Montag und Dienstag von 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Zusätzlich können die vorgenannten, ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Fuldabrück (https://www.fuldabrueck.de/inhalt/allgemeiner-neuer-artikel/bekanntmachu...)
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Dienststunden abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Die Einsichtnahme sowie die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift sind nur einzeln möglich. Die bekannten Hygiene- sowie Abstandsregeln sind zu beachten. Um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird gebeten.
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Westlich der B 83“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Fuldabrück, den 23.09.2020
Der Gemeindevorstand
gez. Dieter Lengemann
Bürgermeister