Letzte Veränderungen:
31.03.2020
Die Hessische Landesregierung hat Auslegungshinweise veröffentlicht, die genau definieren, welche Geschäfte in der Corona-Krise öffnen dürfen und welche nicht.
Sie finden die Veröffentlichung im Original im Anhang.
Die Hessische Landesregierung hat Auslegungshinweise veröffentlicht, die genau definieren, welche Geschäfte in der Corona-Krise öffnen dürfen und welche nicht.
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