Letzte Veränderungen:
14.04.2020
Das Land Hessen hat eine aktualisierte Liste der Tätigkeiten und Ladenöffnungen übersandt, die Sie im Anhang finden. Nach der jüngsten Aktualisierung ist Dauercampen nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme gilt, wenn der Camper oder die Camperin keine andere Wohnung hat und von daher auf seinen/ihren Wohnwagen, Wohnmobil oder Zelt angewiesen ist, weil er/sie ansonsten obdachlos wäre.