Letzte Veränderungen:
Melderegisterauskünfte
Einfache Melderegisterauskunft
Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind die Meldebehörden berechtigt, Personen, die nicht Betroffene sind, Auskünfte aus dem Melderegister über
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschriften
einzelne Einwohnerinnen und Einwohner zu erteilen.
Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz ist eine Melderegisterauskunft gebührenpflichtig und beträgt für auskunftsberechtigte Personen
(z. B. Rechtsanwälte, Inkassobüros etc.) 9,00 €.
Die Gebühr kann entweder bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisungsträger entrichtet werden. Um die Zuordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie die gesuchte Person als Verwendungszweck mit anzugeben.
Bankverbindung: Kasseler Sparkasse, IBAN DE15 5205 0353 0030 0000 25,
BIC HELADEF1KAS
Auskünfte können nicht telefonisch erteilt werden, sondern müssen unter folgender Adresse schriftlich eingereicht werden:
Gemeinde Fuldabrück
Bürgerservice
Am Rathaus 2
34277 Fuldabrück
Online Auskunft:
Für berechtigte Anwender ist es möglich über das Internetportal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: