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Amtliche Beglaubigung von Dokumenten
Jede Behörde ist befugt Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Ebenfalls dürfen Abschriften beglaubigt werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt z.B.:
- Behörden
- Ortsgerichte
- Notare und öffentlich-rechtliche Stellen
Benötigte Unterlagen:
- Original
- gültiges Ausweis- oder Passdokument
- Das Anforderungsschreiben der Behörde
Was kann beglaubigt werden?
- Zeugnisse
- Dokumente, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden oder:
Dokumente, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden
Was darf nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden?
- Personenstandsurkunden
wie z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, etc.
(hierfür sind die Standesämter der Ausstellungsbehörde zuständig)
- Verträge und wichtige Erklärungen
wie z. B. Testamente, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, etc.
(hierfür sind Notare oder Ortsgerichte zuständig)
Ansprechpartner für die Fuldabrücker Ortsgerichte sind:
- OT Dörnhagen: Herr George 05665 / 9379999 (0172 1330166) JoergGeorge@aol.com
- OT Bergshausen: Herr Semler 0561 / 582136
Was kostet eine Beglaubigung?
- 4,00 € Gebühr für eine Beglaubigung bis max. 10 Seiten,
jede weitere Seite 0,50 €,
zzgl. Kopien (0,20 € je s/w Seite; 0,30€ je Farbseite)
- !!! kostenfrei beglaubigt werden:
- Dokumente für Rentenversicherungszwecke