Sehr geehrte Eltern,
das Land Hessen hat am 20.03.2020 die 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ein weiteres Mal geändert. Daher fügen wir die Lesefassung der 2. Verordnung bei, welche alle bisherigen Änderungen beinhaltet.
Besonders interessant für Sie, die Erziehungsberechtigten, ist, dass § 2 Abs. 2 geändert wurde. Danach reicht es jetzt aus, wenn ein/e Erziehungsberechtige/r zu der entsprechenden Personengruppe für eine Notbetreuung gehört. Außerdem wurden die Personengruppen ergänzt.