Vorübergehendes Gaststättengewerbe
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG)
Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe ausüben möchte, muss dies gemäß § 6 HGastG bei der Gemeinde Fuldabrück anzeigen.