Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Fuldabrück als Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften -Friedhöfe und Krematorien- VSG 4.7, § 9 BG der Gartenbau – Berufsgenossenschaft zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.