Im Anhang finden sie Informationen zum Umgang mit dem Giftpilz "Grünen Knollenblätterpilz"
Übermittlungssperren
Folgende Übermittlungssperren können im Bürgerbüro beantragt werden:
Auskunft aus der Gewerbekartei
Voraussetzungen: Der Auskunftsersuchende macht ein berechtigtes Interesse glaubhaft.
Kraftfahrzeugschein Änderung
Bei Zuzug nach Fuldabrück aus dem Landkreis Kassel, können wir ihren Fahrzeugschein auf die neue Adresse ändern.
Bei Zuzug aus allen anderen Gebieten, ist die Zulassungsstelle des Landkreises Kassel zuständig.
Der Kraftfahrzeugschein darf nur einmal geändert werden. Anderenfalls wenden Sie sich bitte auch an die Zulassungsstelle.
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahre, die in das Berufsleben eintreten möchten, benötigen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung.
Diese ärztliche Bescheinigung ist kostenfrei.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Fahrkartenverkauf
In Zusammenarbeit mit der KVG bieten wir die Möglichkeit an, Fahrkarten direkt im Rathaus Fuldabrück zu erwerben.
Der Fahrkartenerwerb ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse: www.kvg.de.
Vorübergehendes Gaststättengewerbe
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG)
Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe ausüben möchte, muss dies gemäß § 6 HGastG bei der Gemeinde Fuldabrück anzeigen.
Gemeinde Fuldabrück der Gemeindevorstand Am Rathaus 2 34277 Fuldabrück
Telefon: 05665 / 94 63-0 Fax: 05665 / 94 63-88 eMail: rathaus@fuldabrueck.de
Sie bauchen Hilfe oder Sie möchten Hilfe anbieten? landkreiskasselhilft.de
Die Fuldabrücker Partnergemeinde St. Johann in Tirol