Berninger, Sabrina

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Bauordnung und Liegenschaften

Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 im Ortsteil Bergshausen


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fuldabrück

1. (teilweise) Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 im Ortsteil Bergshausen

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 die Aufstellung der ersten (teilweisen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 im Ortsteil Bergshausen beschlossen.   
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.8.2020 I 1728, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht verändert werden und

  • die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird,

  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und

  • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Hierzu werden die Planunterlagen

  • Entwurf der teilweisen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6

  • mit Begründung und dem

  • Bestandsplan "Biotop- und Nutzungstypen",

die durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 05.05.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt wurden, ausgelegt und sind in der Zeit

vom 19. Mai 2022 bis einschließlich 24. Juni 2022

im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück, Zimmer Nr. 201 während der öffentlichen Sprechzeiten von

Montag, Dienstag08:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag08:00 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr-18:00 Uhr

für jedermann einsehbar.

Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) abgesehen.   
Gemäß § 13 (3) BauGB wird auf eine Umweltprüfung und den Umweltbericht nach § 2a verzichtet.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der o.g. Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ziel der Änderung des Bebauungsplans

Das Wohnhaus auf dem Flurstück 51/62 liegt gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6, der 1972 durch das Regierungspräsidium Kassel genehmigt wurde, in einem Wochenendhausgebiet. Das auf dem Flurstück befindliche Haus wurde jedoch bereits 1954 als Wohnhaus errichtet und seit 1956 als solches genutzt.   
Den faktischen Gegebenheiten, d.h. der Nutzung des Gebäudes zum Wohnen, sollen nun die planungsrechtlichen Bedingungen angepasst werden. Das Flurstück soll daher zusammen mit der für die Sicherung der Erschließung notwendigen Zufahrt als reines Wohngebiet festgesetzt werden.   
Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden an die Vorschriften des nördlich angrenzenden Wohngebiets, das ebenfalls mit dem Bebauungsplan Nr. 6 ausgewiesen wurde, angepasst.   
Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 51/62 vollständig sowie einen Teilbereich (Zuwegung) des Flurstücks 67/5 und wird begrenzt wie folgt:

  • im Norden, Süden und Westen durch die das angrenzende Flurstück 67/5, das den Geltungsbereich weitgehend umschließt,

  • im Osten durch das Flurstück 67/5 - eine kleine unbebaute Dreiecksfläche 51/63, sowie die Flurstücke 51/96 und 51/149, bei denen es sich um bebaute Grundstücke, die über die oberhalb verlaufender Straße "Eichenhang" erschlossen werden, handelt.

 

Fuldabrück, den 11.05.2022

Gemeinde Fuldabrück   
-Der Gemeindevorstand-

Dieter Lengemann   
Bürgermeister

 bplan-6-aenderung.pdf[460 KB]