Berninger, Sabrina

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Bauordnung und Liegenschaften

Bebauungsplan Nr. 43 "Südliche Schulstraße", OT Dennhausen/Dittershausen


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Fuldabrück

Bebauungsplan Nr. 43 "Südliche schulstraße", OT Dennhausen/Dittershausen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

I. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Geltungsbereich

Der ca. 6,29 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 „Südliche Schulstraße“ befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Dennhausen/Dittershausen und umfasst die Flurstücke Nr. 25, 27, 28/1 (tlw.), 35, 36/1 (tlw.), 36/2, 36/3 (tlw.), 36/4 (tlw.), 36/5, 38/3 (tlw.), 122/5 (tlw), 123/3 (tlw.) der Flur 5 in der Gemarkung Dittershausen (Fuldabrück). Im Norden grenzt der örtliche Sportplatz an das Plangebiet; im Osten verläuft die Schulstraße. Südlich und westlich schließen ausgedehnte Landwirtschaftsflächen an. Die Flächen des Plangebietes sind unbebaut und werden, ausgenommen Graben-, Wege- und Straßenparzellen, landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Teilbereich befinden sich ein Kinderspielplatz und ein Handballkleinspielfeld. Das nähere Umfeld ist im Wesentlichen durch Wohnbebauung geprägt. Südöstlich befinden sich die Hermann-Schafft-Schule (Gemeinbedarfsfläche) sowie die Freiwillige Feuerwehr.     
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte er­sichtlich.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 (ohne Maßstab)

Abgrenzung B-Plan 43

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt die bisher noch unbebauten Plangebietsflächen am südwestlichen Ortsrand von Dennhausen/Dittershausen als Wohnbauland zu entwickeln, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Fuldabrück gerecht zu werden.     
Ziel und Zweck der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung eines Wohnquartiers mit der Ausweisung von Wohngebietsflächen sowie den dazugehörigen Verkehrs- und Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.

II. Öffentliche Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Südliche Schulstraße“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Habitatpotentialanalyse, Beitrag Bodenschutz sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  1. Fachgutachten

  • Umweltbericht vom 25.03.2022 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima/ Luft, Landschaftsbild/ Erholung, Mensch/ Bevölkerung, Kultur und sonstige Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation

  • Faunistische Habitatpotentialanalyse vom 17.08.2021 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG

  • Beitrag Bodenschutz vom 21.02.2022 als Ermittlung des Bodenszustands und - funktionen. Erarbeitung der Erheblichkeit der Auswirkungen und des bodenbezogenen Kompensationsbedarfs.

  1. Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen

  • Hessen Mobil vom 23.09.2021 (Hinweis auf Lärmimmissionen)

  • Hessischer Bauernverband vom 28.10.2021 (Anregung zum flächensparenderen Umgang mit Landwirtschaftsflächen)

  • Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen und Umwelt vom 27.10.2021 (Hinweise zu Abwasser, Umgang mit Niederschlagswasser, Erdwärmesonden, Heizöllagerung und zum Bodenschutz, Anregung zur Konkretisierung der CEF-Maßnahmen und des Kompensationsbedarfs, Hinweis zu Lichtemissionen, Hinweis zur Eingriffsbewertung, Hinweise zu Löschwasserversorgung und Abfallentsorgung)

  • Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.2 Regionalplanung, Siedlungsentwicklung vom 07.10.2021 (Hinweis zum Verlust von klimawirksamer Freifläche)

  • Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 01.10.2021 (Informationen zum Einsatz oberflächennaher Geothermie und entsprechender Erlaubnispflicht)

  • Regierungspräsidium Kassel, Dez. 27.1 Naturschutz, Landschaftplanung vom 15.10.2021 (Anregung zur Konkretisierung der CEF-Maßnahmen, Anregung der weitergehenden Betrachtung des Schutzguts Boden, Hinweis zu Pflanzlisten und zur Kompensatiionsverordnung)

  • Zweckverband Raum Kassel vom 27.10.2021 (Hinweis zu Lärmimmissionen, Pflanzlisten und Lichtemissionen)

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Südliche Schulstraße“ mit Begründung, Umweltbericht, Faunistischer Habitatpotentialanalyse, Beitrag Bodenschutz sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 19.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022

im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag08:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag08:00 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr-18:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Fuldabrück im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.     
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

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 bplan-43-kv-tabelle.pdf[93 KB]
 bplan-43-lk-original.pdf[695 KB]
 bplan-43-ub.pdf[607 KB]
 bplan-43-zrk.pdf[160 KB]