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Budde, Rene

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05665/9463-88
Bürgerbüro
Gries, Martina

05665/9463-55
05665/9463-88
Bürgerbüro
Theune, Andreas

05665/9463-50
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Bürgerbüro
Ulfig, Dennis

05665/9463-50
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Bürgerbüro
Viereck, Sonja

05665/9463-47
05665/9463-88
Bürgerbüro

Anmeldung-/Abmeldung eines Wohnsitzes in Fuldabrück


Anmeldung bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Fuldabrück

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich innerhalb zwei Wochen nur bei der neuen Stadt/Gemeindeverwaltung anmelden.

Die neue Meldebehörde veranlasst dann die Abmeldung Ihrer vorherigen Wohnung.

 

Wichtig bei Abmeldung ins Ausland:

Wenn Sie ins Ausland verziehen, ist eine persönliche Abmeldung frühestens 1 Woche vor Auszug möglich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis (wenn auch vorhanden: Reisepass) sowie eine neue Anschrift mit.

 

Besonderheiten, sowie Unterlagen für eine Anmeldung:

  • Bei Ehepaaren/Familien können An-, Um- und Abmeldungen innerhalb Deutschlands von einem Ehepartner vorgenommen werden. Hierbei sind die Ausweispapiere aller Personen mitzubringen (die unter 18 Jahren sind)

  • Familienmitglieder über 18 Jahren müssen sich selbst an-, um- und abmelden

  • Bei nicht verheirateten Paaren muss jeder selbst seiner Meldepflicht nachkommen

  • Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten bei der Meldebehörde erforderlich (Vollmacht + Kopie des Personalausweises/Reisepasses) - *Beachten Sie bitte, dass Sie als alleinerziehendes Elternteil in einigen Fällen einen Sorgerechtsnachweis bzw. eine Einverständniserklärung benötigen

  • Sofern vorhanden, Ihren Reisepass bzw. die Reisepässe der anzumeldenden Familienmitglieder

  • EU-Bürgerinnen und Bürger benötigen Ihre Pässe oder anerkannte Passersatzpapiere

  • Geburtsurkunde, falls kein Ausweis vorhanden oder für Kinder, die noch keinen eigenen Ausweis besitzen

  • Bei Auslandszuzügen ist eine Geburtsurkunde und eine übersetzte Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil vorzulegen

  • Wohnungsgeberbestätigung

  • Aufenthaltstitel plus Pass

 

Eine Anmeldung von Minderjährigen: 

  • Wird ein minderjähriger Einwohner der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, soll das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht vorgelegt werden. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll.

  • Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten anmelden. 

 

Sollten Sie innerhalb des Landkreises Kassel umziehen, müssen auch Ihre Fahrzeuge umgemeldet werden. Dies können Sie ebenfalls im Bürgerbüro erledigen. (siehe Fahrzeugummeldung) Sollten Sie aus einem anderen Landkreis zuziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Kassel oder Baunatal ummelden.


Rechtliche Grundlagen:
Bundesmeldegesetz (BMG), §§ 17,19,23,25 BMG

 

Die Wohnungsgeberbescheinigung sowie die Einverständiserklärung bei minderjährigen Kindern finden Sie hier.