Sinning, Andrea

05665/9463-23
05665/9463-86
Gemeindesteuern, Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft


Abfallkalender

Diesen finden Sie unter: https://webapp.abfall-kreis-kassel.de/abfallkalender/

 


Grünabfall

Der anfallende Grünschnitt ist ab jetzt auf einer der drei Biokompostierungsanlagen des Landkreises Kassel zu entsorgen. Die nächste Annahmestelle ist in Lohfelden-Vollmarshausen, Sandwiesen 5.

Annahmezeiten

Mo. - Do.07:45 Uhr-16:00 Uhr
Fr.07:45 Uhr-14:30 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallentsorgung des Landkreises Kassel, 0561 / 1003-1133 oder www.abfall-kreis-kassel.de

 


Gehölzschnitt und –pflege

Mit einem neuen Faltblatt möchte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel die neuen Regelungen in Sachen Gehölzschnitt und -pflege für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Weise darstellen.

Durch das im März dieses Jahres in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz sei es in der Bevölkerung vermehrt zu Verunsicherungen gekommen. "Wann darf ein Baum ohne Genehmigung gefällt, in welchem Zeitraum dürfen Hecken zurückgeschnitten werden?" sind immer wieder auftretende Fragen, berichtet der Leiter der Kreisnaturschutzbehörde, Heinz Nehm.

Jetzt schafft das ab sofort erhältliche Faltblatt Abhilfe: Es informiert ausführlich über die neue Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes, Verbotszeiträume und Sonderfälle, bietet vor allem aber eine kurze Checkliste für den Gehölzschnitt, die Ratsuchenden Antworten auf die häufigsten Fragestellungen geben soll. Betroffene Hauseigentümer und Praktiker erhalten so eine rasche Entscheidungshilfe.  
Nehm: "Wir möchten mit dem Faltblatt auch um Verständnis werben".

Mit Erklärungen zu der Nutzung von Hecken und Bäumen durch wildlebende Tiere soll auf deren Gefährdung bei Fällung und Rückschnitt hingewiesen werden. Es folgen Erläuterungen zu jahreszeit- und standortabhängigen Einschränkungen für Eingriffe" vom 1. März bis 30. September. Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sowie in der freien Landschaft oder an der Straße stehende Bäume dürfen in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht abgeschnitten oder gefällt werden.

Natürlich gibt es hierzu Ausnahmen. Diese und viele weitere Informationen zum Thema finden sie in dem Faltblatt.

Das von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises herausgegebene Papier ist in den Rathäusern der Gemeinden, bei Wohnungsgesellschaften und beim Landesbetrieb HESSEN-FORST und "natürlich" bei der Unteren Naturschutzbehörde in der Ritterstraße 1 in Wolfhagen, 05692/987-3101 oder per Mail: unb@landkreiskassel.de erhältlich.

 


Sperrmüll

Die Entsorgung von Sperrmüll in Fuldabrück übernimmt die Abfallentsorgung Kreis Kassel.

Details zur Entsorgung von Sperrmüll finden Sie im Abfall ABC auf http://www.abfall-kreis-kassel.de.

Sperrmüllkarten finden Sie während unserer Öffnungszeiten in unseren Bürgerbüros.

 


Elektromüll

Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott,etc finden sie im Abfall-ABC auf www.abfall-kreis-kassel.de.

 


Bauschuttkleinmengen

Seit dem 01. Juni 2008 wird bei der Gemeinde Fuldabrück kein Bauschutt mehr entgegengenommen. Bei den nachfolgend genannten Firmen können Sie u. a. Ihren Bauschutt anliefern und entsorgen.

BAUREKA Baustoff-Recycling GmbHDennhäuser Straße 118
 34134 Kassel
 Tel.: 05 61 / 86 18 48-0
  
Bruno Hoefs GmbH & Co. KGAm Fieseler Werk 4
 34253 Lohfelden
 Tel.: 05 61 / 51 20 22
  
Firma Mandt GmbHHeidholzweg 8
 34295 Edermünde
 Tel.: 0 56 65 / 70 05