Der Auskunftsersuchende macht ein berechtigtes Interesse glaubhaft.
Besonderheiten:
Für die Erteilung einer Gewerbeauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register und genießt daher keinen "Öffentlichen Glauben". Die Auskunft wird ausschließlich für den beantragten Zweck erteilt und darf auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Angaben, die über Name, Anschrift und angemeldete Tätigkeiten des Gewerbetreibenden hinausgehen, werden in der Regel nicht gemacht.
Gebühr: 20,00 €
Die Gebühr kann entweder Bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisungsträger entrichtet werden. Um die Zuordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die gesuchte Firma als Verwendungszweck mit anzugeben.
Kasseler Sparkasse | IBAN DE15 5205 0353 0030 0000 25 |
BIC HELADEF1KAS |
Auskünfte können nicht telefonisch erteilt werden, sondern müssen unter folgender Anschrift schriftlich eingereicht werden:
Gemeinde Fuldabrück
Gewerbeamt
Am Rathaus 2
34277 Fuldabrück