Für die Beantragung von Führerscheinklassen benötigen Sie zur Vorlage immer:
einen gültigen Personalausweis/ Reisepass
sowie einaktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
Gebühr: 10,00 €
Für den Fall des Verlustes Ihres Führerscheines, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel.
Klassen:
Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T
Sehtest
Erste-Hilfe Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
Erteilung/ Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre (im Original)
Ärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr (im Original)
Ausbildungsvertrag, sofern Ausbildung "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" i.V.m. Unterschreitung des Mindestalters
Erste-Hilfe Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
Erteilung/ Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E
Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro 13,00 € Gebühr)
Bei Erteilung und Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: erweiterte Verkehrsmedizinische Untersuchung
Bei Erteilung und Verlängerung bis zum 50. Lebensjahr: einfache Verkehrsmedizinische Untersuchung
Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse T
Bescheinigung vom Ortslandwirt
Sehtest
Erste-Hilfe Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
Umstellung auf den Kartenführerschein (EU-Führerschein)
Alter Führerschein
1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
Neuerteilung/ Wiedererteilung eines Führerscheins
Unterlagen nach dem Schreiben der Führerscheinstelle des Landkreises Kassel
Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro, 13,00 € Gebühr)
Personenbeförderungsschein für Taxi, Miet- und Krankenkraftwagen
Augenärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
Erweiterte Verkehrsmedizinische Untersuchung (auch bei Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr)
Alter Führerschein
Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro, 13,00 € Gebühr)
Für Taxis: Ortskenntnisprüfung
Wichtig:
Bei Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr ist zusätzlich eine einfache Verkehrsmedizinische Untersuchung erforderlich. Diese Untersuchung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Bei Erteilung der Klasse 2 und CE79 ab dem 50. Lebensjahr wird eine einfache Verkehrsmedizinische Untersuchung nach Anlage 5 FEV und ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FEV benötigt. Diese beiden Untersuchungen können beim Gesundheitsamt des Landkreises Kassel durchgeführt werden.
Begleitendes Fahren mit 17:
1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
Gültiger Personalausweis/ Reisepass
Erste-Hilfe Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sehtest
Die Begleitpersonen müssen mit Ihrem Personalausweis, sowie Ihrem Führerschein persönlich vorstellig werden
Internationaler Führerschein
Möchten Sie einen Internationalen Führerschein beantragen, so müssen Sie sich direkt an die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel(link is external), Kulturbahnhof - Rainer-Dierichs-Platz 1/203, 34117 Kassel wenden.
Tel. 0561 / 1003-1700 (bis 1710).