Einfache Melderegisterauskunft
Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind die Meldebehörden berechtigt, Personen, die nicht Betroffene sind, Auskünfte aus dem Melderegister über
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschriften
einzelne Einwohnerinnen und Einwohner zu erteilen.
Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz ist eine Melderegisterauskunft für auskunftsberechtigte Personen (z. B. Rechtsanwälte, Inkassobüros etc.) gebührenpflichtig
Gebühr: 10,00 €
Die Gebühr kann entweder Bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisungsträger entrichtet werden. Um die Zuordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie die gesuchte Person als Verwendungszweck mit anzugeben.
Kasseler Sparkasse | IBAN DE15 5205 0353 0030 0000 25 |
BIC HELADEF1KAS |
Auskünfte können nicht telefonisch erteilt werden, sondern müssen unter folgender Adresse schriftlich eingereicht werden:
Gemeinde Fuldabrück
Bürgerservice
Am Rathaus 2
34277 Fuldabrück
Online Auskunft:
Für berechtigte Anwender ist es möglich über das Internetportal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.zemahessen.de