Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises:
gültiges Ausweisdokument
letzte Personenstandsurkunde
1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
Sollte der Antragssteller unter 16 Jahre alt sein, so bedarf es der Zustimmung des Sorgeberechtigten/ der Sorgeberechtigten. (siehe Anhang)
Bei Abhandenkommen des Personalausweises ist bei Neubeantragung die Verlustanzeige der Polizei mitzubringen, sowie eine Geburtsurkunde sofern kein gültiges Ausweisdokument vorhanden ist.
Gebühren:
Antragssteller ab 24 Jahren | 37,00 € |
Antragssteller unter 24 Jahren | 22,80 € |
Weitere Gebührenregelungen:
Erstmaliges Setzen der PIN | gebührenfrei |
Änderung der PIN-Nummer (z.B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzug | gebührenfrei |
Sperren der Online Ausweis-Funktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online Ausweis-Funktion | gebührenfrei |
Nähere Informationen finden sie unter: www.personalausweisportal.de
Bitte beachten Sie:
Gemäß § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen, sobald er 16 Jahre alt ist, eine gesetzliche Pflicht im Besitz eines gültigen Ausweises zu sein.
Sollte ein Ausweisdokument nicht rechtzeitig beantragt werden, so kann gemäß § 5 Personalausweisgesetz eine Geldbuße erhoben werden.
Bei Namensänderungen müssen neue Ausweisdokumente beantragt werden.
Bei Ersatz wegen Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig und diese ist bei einer Neubeantragung vorzulegen.
Bei Diebstahl oder Verlust des neuen Personalausweises mit der Online-Ausweis Funktion, müssen Sie umgehend eine Sperrung der Chipkarte veranlassen. Dies kann zum einen beim Bürgerbüro oder außerhalb der Öffnungszeiten beim telefonischen Sperrnotruf (ab 01.01.2014) unter folgender Telefonnummer:
„116 116“ im Inland und „+49 116 116“ aus dem Ausland geschehen.