Folgende Übermittlungssperren können im Bürgerbüro beantragt werden:
Gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
Gegenüber Adressbuchverlagen
Gegenüber Parteien und ähnlichen Trägern für Abstimmungen
Gegenüber Internet-Anfragen
Gegenüber Direktwerbung
Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit usw.
Sperren für Alters- und Ehejubilare
Bei den Sperren für Alters- und Ehejubilare ist zu beachten, dass eine Veröffentlichung ab dem 70. Lebensjahr in den Fuldabrücker Nachrichtenblättchen und in der HNA erscheint, sofern keine Sperre beantragt wurde.
Die Übermittlungssperren sollten frühzeitig mitgeteilt werden.
Antragstellung:
Der Antrag muss schriftlich gestellt. Die Anträge finden Sie unter Downloads.
Auskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
Für die Beantragung einer Auskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) für z. B. eine Gefahr für Leben, Gesundheit und Schutz für sonstige Belange, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen.
Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) mit.