Anspruch haben Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z. B., weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt.
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Döring, Christina
05665/9463-46
05665/9463-88
Integration und Soziales
Messner, Stefanie
05665/9463-42
05665/9463-88
Integration und Soziales