Folgende Unterlafgen werden bemötigt:
gültiges Ausweisdokument
Geburtsurkunde - wenn kein gültiges Ausweisdokument vorliegt
1 aktuelles Biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
Gebühr: 26,00 €
Gültigkeit : längstens 1 Jahr
Der vorläufige Reisepass kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses oder auch Expressreisepasses, nicht mehr möglich ist.
Beachten Sie bitte, dass die Einreise in einigen Ländern mit einem vorläufigen Reisepass nicht möglich ist
Weitere Informationen finden Sie hier: www.auswaertige-amt.de